Datenschutz
Diese Information zum Datenschutz für die Anwendung «Gewässerunterhalt (GUN)» gilt ergänzend zu den Hinweisen zum Datenschutz über das BE-Login Portal. Wenn Sie über die Fachanwendung Gewässerunterhalt (GUN) via BE-Login mit Stellen des Kantons Bern in Verbindung treten, werden folgende Daten temporär gespeichert: Angaben über juristische und natürliche Personen (Bürger):
Wenn Sie über die Fachanwendung Gewässerunterhalt (GUN) via BE-Login mit Stellen des Kantons Bern in Verbindung treten, werden folgende Daten temporär gespeichert: Angaben über juristische und natürliche Personen (Bürger):
- Firmenname bzw. Name, Vorname (Gesuchssteller*In)
- Adresse
- Ansprechpartner (Vor- und Nachname)
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer
Diese aufgelisteten personenbezogenen Daten (a – e) werden im Rahmen der Bearbeitung der Gesuche und der Kommunikation mit den Gesuchstellenden durch die Mitarbeiter*Innen des Tiefbauamtes der Bau- und Verkehrsdirektion verwendet. Die Daten können zu statistischen, systemanalytischen- und supporttechnischen Zwecken ausgewertet werden.
Die Entwicklung dieser Anwendung basiert auf Microsoft Cloud-Standardprodukten. Über diese Lösung werden auch die erwähnten personenbezogenen Daten der Gesuchstellenden sowie Ansprechpartner bis zum Abschluss des Gesuches – sei dies durch eine Verfügung des Gesuches und Zahlung der Abrechnung oder einer Ablehnung – bearbeitet. Zugriff auf diese Informationen haben die Bau- und Verkehrsdirektion, isolutions AG sowie der Microsoft Ireland Ltd.
Die Archivierung der Verfügungen erfolgt anschliessend über eine kantonsinterne Lösung. Bei diesem Schritt werden die Daten aus der Microsoft Cloud entfernt.
Die Datensicherheit wird durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gewährleistet. Sie können jederzeit bei der Ansprechstelle für die Fachanwendung Auskunft darüber verlangen, welche Personendaten über Sie bearbeitet werden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Angaben innerhalb der Anwendung.
Massgebliche Rechtsgrundlagen
Auf Basis der nachfolgenden Rechtsgrundlagen bearbeitet das Tiefbauamt der Bau- und Verkehrsdirektion die Daten für die Gesuche:
Grundlage | Bezeichnung |
---|---|
Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100) | Artikel 6, 8, 9, 10 |
Wasserbauverordnung vom 2. November 1994 (Wasserbauverordnung, WBV; SR 721.100.1) | Artikel 1, 2, 2a, 4, 5, 6 (evtl. mit Anpassungen 2024) |
Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; BSG 751.11) |
Artikel 6, 15, 35, 37 |
Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 175.111.1) | Artikel 4, 5, 7, 21, 22, 23, 24, 28, 28a, 29, 29a, 32, 33a |
OrV BVD | Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD) |
Datenschutzbestimmungen
Die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen des Kantons Bern sind auf die Datenbearbeitung anwendbar:
Datenschutzgesetz | vom 19. Februar 1986 (KDSG; BSG 152.04) |
Datenschutzverordnung | vom 22. Oktober 2008 (DSV; BSG 152.040.1) |
Direktionsverordnung über die Informationssicherheit und Datenschutz | vom 3. Januar 2011 (ISDS DV; BSG 152.040.2) |
Weisung des Regierungsrates über Informationssicherheit und Datenschutz | vom 12.12.2007 (Weisung ISDS, RBB 2127) |